Bestattungshaus Illgen

Die Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Bestattung in einem Sarg aus Holz. Zur Verfügung stehen, je nach Friedhof, Wahl- und Reihengräber. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 15 Jahre, in unserer Region oft 20 bis 35 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person ihren letzten festen Wohnsitz hatte, kann aber auf Wunsch auch an einem anderen Friedhof erfolgen.

Zu beachten ist, dass jede Gemeinde eine eigene Friedhofssatzung und Gebührenordnung hat und damit nicht überall alle Möglichkeiten gegeben sind. Wenn die Erdbestattung gewählt wurde, muss die Grabart festgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, zwischen den folgenden Grabarten auszuwählen.


Grabarten Erdbestattung

Wahlgrab

Dieses kann zu Lebzeiten oder auch im Trauerfall von den Angehörigen ausgesucht werden. Es gibt Gräber, die für mehrere Verstorbene ausgerichtet sind. Die Grabstelle kann als langjähriges Familiengrab geführt werden. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt etwa zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.

Die anonyme Erdbestattung

Der Verstorbene wird an einer anonymen Stelle bestattet, die Teilnahme an der Beisetzung ist nicht möglich. Eine Kennzeichnung der Stelle erfolgt ebenfalls nicht.

 

Das Reihengrab

In einem Reihengrab kann immer nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Grabstelle wird der Reihe nach vom Friedhofsamt vergeben. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.