Bestattungshaus Illgen

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Maßnahme der Vorsorge für den schweren Krankheitsfall. Wenn ein Patient aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Hierin wird genau festgelegt, welche Maßnahmen, Therapien und ärztliche Behandlungen gewünscht sind. Für die behandelnden Ärzte und Pfleger ist dieses Dokument verbindlich. Erwachsene können sich zusätzlich durch eine sogenannte Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht absichern.

Damit wird eine Person des Vertrauens bestimmt, die im Notfall die Entscheidungen für den erkrankten Menschen trifft. Sie handelt als Vertrauensperson im Sinne des Betroffenen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber oder auch mit einem Rechtsanwalt.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen hierzu: www.bmjv.de