Bestattungshaus Illgen

Erben & Vererben

Bei der Regelung der eigenen Hinterlassenschaften müssen einige Punkte bedacht werden. Wir dürfen Sie als Bestatter hierzu nicht beraten, empfehlen Ihnen jedoch gerne Kontakte von Rechtsanwälten und Notaren für die professionelle Beratung.


Gesetzliche Erbfolge oder Testament?

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollte diese Regelungen unzureichend sein oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

 

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein notariell erstelltes Testament ist zwar gebührenpflichtig, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament als vorteilhaft erweisen.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie allgemeine Informationen und Vorlagen.

www.bmjv.de